Mögliche Szenarien, Beispiele:


1. Beispiel: Auto überfährt Luchs

 CT Aufnahme

Befunde am knöchernen Skelett

Der Luchs wurde beim Überqueren einer Straße von einem Kleinbus linksseitig im Bereich der Lendenwirbelsäule und des linken Oberschenkels erfasst und von einem der Vorderräder überfahren. Die Befunde am knöchernen Skelett sprechen dafür, dass die Frakturen primär durch den Zusammenprall verursacht, ggf. durch das Überfahren noch verstärkt wurden.

Die Lendenwirbelsäule wurde zwischen dem 3. Und 4. Lendenwirbel (LW) vollständig durchtrennt, wobei es im 4. Lendenwirbel zu einer Fraktur kam, wie man auf Foto Nr. 1 (Brustkorb und Wirbelsäule von oben) klar erkennen kann. Die Verlagerung der Lendenwirbelsäule (LW 4 bis 7) und des Beckens mitsamt den Hintergliedmaßen nach rechts wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Überfahren/Überrollen mit dem Vorderrad verursacht.

CT Aufnahme

 

Der linke Oberschenkelknochen (Femur) besteht nur noch aus Fragmenten; es handelt sich um eine komplette Trümmerfraktur, wie auf Foto Nr. 2 deutlich zu erkennen ist. Ob allein der Aufprall des Luchses mit dem Fahrzeug diesen hochgradigen ‚Knochenbruch‘ bewirkte oder ob das Überrollen des Vorderreifens die Fraktur zusätzlich verkomplizierte, kann nicht mit Sicherheit bestimmt werden.

Der gesamte Vorgang spielte sich innerhalb weniger Sekunden ab.

Durch den Zusammenstoß mit dem Fahrzeug wurde das knöcherne Skelett irreparabel geschädigt; die Durchtrennung des Rückenmarks zwischen LW3 und LW4 erzeugte eine vollkommene Querschnittslähmung, die für sich allein schon den Tod des Tieres nach sich gezogen hätte. Zudem wurden durch das Überrollen des Reifens Muskulatur und innere Organe zerstört.

                    CT Aufnahme

 

 

Da der Luchs eine relativ „weiche“ Katze ist (im Gegensatz zum Wolf, den man als „harten“ Hund bezeichnen könnte), darf man davon ausgehen, dass der Zusammenprall mit dem Fahrzeug einen sofortigen Schock auslöste. Somit hätte das Tier allenfalls noch den Zusammenprall wahrnehmen können, nicht aber das weitere Geschehen (Überrollen des Reifens).

 

 

Schlussbetrachtung: Da erfahrene größere Wildtiere Fahrzeuggeschwindigkeiten von bis etwa 50 km/h einigermaßen einschätzen können, sollte in wildreichen Gebieten und in Gebieten, in denen streng geschützte Arten leben, eine strenge Geschwindigkeitsbegrenzung vorgenommen und deren Einhaltung auch kontrolliert werden. Das käme Mensch und Wildtier zugute.

 

Team Forensik Dr. Reinhard Scharnhölz