Mögliche Szenarien, Beispiele:


2. Beispiel: Verkehrsunfall mit Luchs

 

Seitliche Aufnahme des Kopfes und oberen Abschnittes  der Halswirbelsäule eines ausgewachsenen Luchses in guter Lagerung und Qualität. Die Strukturen des Schädels und der Halswirbelsäule stellen sich ohne Hinweise auf knöcherne Verletzungen dar. Geringgradige Luftansammlung in der Speiseröhre.

 

 

Zum Vergleich, intakter Luchsschädel,

male, adult.

 


 

Seitliche Aufnahme des Kopfes bis Mitte Brustwirbelsäule eines Luchses in teilweise eingeschränkt beurteilbarer Qualität. Die Schädelkalotte zeigt im Bereich des Os occipitale (Hinterhauptknochen) eine knöcherne Zusammenhangstrennung Richtung Bulla tympanica (Paukenhöhle) ziehend und diese miteinschließend. Die knöcherne Zusammenhangstrennug klafft von dorsal nach ventral auf. Die restlichen erkennbaren Strukturen stellen sich als knöchern unauffällig dar, es gibt keinen Hinweis auf weitere Frakturen. Die dargestellte Verletzung des hinteren Anteils des Schädels ist nicht mit dem Leben vereinbar und scheint durch eine Krafteinwirkung mit einem scharfen, schweren Gegenstand von oben nach unten ausgeführt worden zu sein. Ob die Verletzung zum Tode geführt hat, oder dem bereits verstorbenen Körper zugeführt wurde, lasst sich röntgenologisch nicht beurteilen.

Rekonstruktion Bruchkante Seitenansicht links,

Originalmodel


 

Nicht zu übersehender Befund: Der Kopf des Tieres wurde von der Halswirbelsäule im Bereich des ersten Halswirbels vertikal abgetrennt. Ob die Abtrennung am lebenden Tier oder postmortem erfolgte lässt sich anhand der Röntgenaufnahmen nicht mit Sicherheit beurteilen. Der Gesamtbefund spricht gegen die Annahme, der Luchs sei Opfer eines Verkehrsunfalls. Gegen den Zusammenprall mit einem Fahrzeug spricht, dass am gesamten knöchernen Skelett keinerlei Frakturen festzustellen sind. Anzeichen von Gewaltanwendung finden sich nur im Bereich des ersten Halswirbels sowie am hinteren Teil des Schädels.

 

Der Zusammenprall mit einem Fahrzeug hätte nicht so zielgenau und vertikal erfolgen können, zumal Fahrzeuge weder derartige Kanten oder Stege vertikal aufweisen.

 

Ein reiner Verkehrsunfall sollte zu mehr Skelettschäden geführt haben. Der Schädelknochen, unter besonderer Berücksichtigung des Alters des Tieres, sollte zerschmettert sein.

 

Diagnose: Gewaltsame, vollständige Abtrennung des Schädels von der Halswirbelsäule durch ein kantiges, hartes Werkzeug. Die Beschädigung erfolgte von links oben kommend und traf in seiner Konzentration die beschriebene Körperpartie.

 

 

 

Team Forensik Dr. Simon Gloning

 

Rekonstruktion Bruchkante Unterseite, Originalmodel