Es wurde dokumentiert, dass das Exemplar in “ kauernder Haltung“ beschossen wurde. Desweiteren wurde beschrieben, dass dies der einzige Beschuss auf die Katze gewesen war.
Das tödliche Geschoss traf den Luchs frontal von vorn im Bereich der
Apertura thoracis cranialis (Eingang des Brustkorbes), die von der
Ventralfläche des ersten Brustwirbels, dem ersten Rippenpaar und dem
Manubrium sterni („Griff“ des Brustbeins) gebildet wird, ohne diese
knöchernen Strukturen zu beschädigen. Der Austritt des Geschosses
erfolgte linksseitig zwischen den Knorpeln (Weichrippe) der 6. und 7. Rippe,
wobei der Ausschuss – auf eine gedachte Horizontale bezogen – etwas
tiefer lag als der Anschuss (ca. 5-6 cm).
Der Geschosskanal (blaue Linie siehe Bild unten) wich nach links von der
Sagittalen ab, anders ist der Ort des Ausschusses nicht zu erklären.
Dokumentierter Ausschuss
Der gesamte Wundkanal (blaue Linie) - narrow channel - mit Wundhöhle hatte eine Länge von nur ca. 12,6cm! Die permanente Wundhöhle sollte einen charakteristischen Verlauf dokumentieren. Ein Abreißen von Geschossmantelfragmenten hätten im Brustkorb/Rippen erhebliche Spuren hinterlassen. Diese können nicht dokumentiert werden. Im jagdlichen Bereich werden vielfältige Geschosskonstruktionen eingesetzt. Diese ermöglichen auch eine frühzeitige Abgabe von Splittern mit anschließender, nahezu gradliniger Penetration ohne weitere Splitterabgabe. Das Deformationsgeschoss müsste mit hohem Restgewicht gestaucht den Brustkorb durchschlagen haben. Die Größe und die Form des Austrittes lassen keine andere ballistische Aussage zu.
Auf Grundlage der Beschussrichtung auf den kauernden Luchs ist ein Abprallen des Geschosses am Boden, bevor der tödliche Treffer im Brustkorb auftrat, grundsätzlich möglich. Ein darauffolgendes Durchschlagen des Brustkorbes in der vorgefundenen Weise - Eintritt im Bereich Apertura thoracis Austritt zwischen den Knorpeln der 6.und 7. Rippe - ist jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch einen solchen Abpraller unter Annahme einer einfachen Umlenkung ( z.B. durch das Auftreffen auf die Tatze) nicht möglich.
Originalanatomie in liegender Position
Originalanatomie (siehe oben) in stehender Position
Eine doppelte Ablenkung des Geschosses ist zwar grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch unter Zugrundelegung des Geschosskanals im Brustkorb sehr unwahrscheinlich.
Am linken Vorderlauf wurden durch einen Beschuss hervorgerufene Verletzungen festgestellt, u.a. Zertrümmerung der Mittelhandknochen (Osa metacarpalia) der vierten Zehe und umschriebene Absplitterung am ersten Zehenglied Phalanx prima.Bei der fünften Zehe hatte das Geschoss die Phalangen ( Zehenglieder ) weggerissen, vom Mittelhandknochen fand sich nur noch ein proximaler Stumpf.
Originaltatze Beschuss
Vier Geschossreste (Blei) wurden im Verletzungsbereich der Gliedmaße nachgewiesen.
Angeblich soll nur ein Geschoss auf den Luchs abgegeben worden sein. Die Obduktionsbefunde sprechen dagegen. Der oben beschriebene Schuss durch den Brustkorb wies einen gerade verlaufenden Schusskanal auf, was für ein noch nicht vollständig deformiertes/ fragmentiertes Geschoss spricht.
Rekonstruktion der Originalanatomie Unterseite Oberseite
Die Verletzung im seitlichen Bereich der linken Vordergliedmaße ist nur durch ein weiteres Geschoss zu erklären, das nach dem Auftreffen auf die betreffenden Knochen deformiert wurde, wofür die gefundenen bleiernen Geschossreste beweisend sind. Zur Erzielung der vorliegenden Verletzungen an Tatze und Brustkorb waren somit sehr wahrscheinlich zwei Geschosse notwendig. Es ist anatomisch-physiologisch einfach nicht nachvollziehbar, dass dieses eine Geschoss zunächst einen Teil der linken Gliedmaße zerstörte, um dann durch Apertura thoracis cranialis ohne Beschädigung ihrer knöchernen Bestandteile in die Brusthöhle einzudringen, um diese auf der linken Seite des Brustkorbes zu verlassen.
Die dargestellten Szenarien zeigen Schussverläufe auf.
Ballistische Gesetzmäßigkeiten widersprechen der Behauptung, dass auf den kauernden Luchs nur ein Schuss abgegeben worden sei, also nur ein Geschoss, welches die bei der Obduktion festgestellten Veränderungen bewirkt hätte. Legt man die Position des Luchses auf die genannte “kauernde Haltung“ fest, kommt nur ein zweimaliger Beschuss zur Erzielung derartiger Verletzungen in Frage.
Es ist davon auszugehen, dass zwei Schüsse auf den Luchs abgegeben wurden, mithin zwei Geschosse auf das Tier einwirkten.
Über den zeitlichen Zusammenhang der beiden Schüsse ist eine klare Aussage nicht möglich.
Team Forensik V.A.E Zimmermann