Forensische Arbeit an rekonstruierten Originalmodellen

 

Die drei Luchsskelette stammen von Tieren, die im süddeutschen Raum zu Tode kamen. Nach Größe und Alter rangiert sind dies:

 

               Ein weiblicher Luchswelpe, Alter etwa 40 Tage; Verkehrsopfer

 

               Ein weiblicher Jungluchs, Alter etwa 7,5 Monate; durch direkte menschliche Einwirkung getötet.

 

              Ein Luchskuder, größtes Exemplar im Hintergrund, Alter etwa 8 Jahre; Verkehrsopfer.

              Vordergrund und Mitte die beiden oben aufgeführten Jungluchse.

              Wissenschaftliche Skelettreihe zur Jugendentwicklung des Luchses.

 

Neben Bild gebenden Medien (Röntgen, CT etc.) gehören zur pathologisch-forensischen Untersuchung zwecks Feststellung der Todesursache die pathologisch-anatomische Erforschung der Organe und Organsysteme inklusive der Haut. Des Weiteren kommen hinzu – abhängig von jeweiligen Umständen: Histologische, mikrobielle, toxikologische sowie ggf. genetische Probennahmen und Untersuchungen. Die Auswertung und sachlich richtige Interpretation der Befunde und Ergebnisse benötigt Zeit, dauert meist etwas länger, als in vielen Fernsehkrimis vorgegaukelt.

 

Dem knöchernen Skelett kommt große Bedeutung zu, insbesondere, wenn der Tod eines Tieres (hier: Säugetier) durch von außen einwirkende Kräfte (z. B. Motorfahrzeug, Geschoss, stumpfe Gewalt…) verursacht worden ist.
Die am knöchernen Skelett feststellbaren Veränderungen durch von außen einwirkende Kräfte sind wertvolle Ergänzungen zu den übrigen Befunden, stellen häufiger sogar den oder die entscheidenden Beweise dar, insbesondere, wenn es sich um ballistisch-forensische Gutachten handelt. Besonders wichtig sind hierbei (Krafteinwirkung von außen) die fachmännische, makroskopische Präparation der Knochen und die fachgerechte Rekonstruktion des Originalskelettes. In Verbindung mit den Befunden an den Weichteilen des Körpers liefert das korrekt rekonstruierte Originalskelett mitsamt möglichen Knochenveränderungen (durch Gewalteinwirkung von außen) das endgültige Bild über das Wie und Was über von außen einwirkende Kräfte – Fahrzeug, Geschoss, stumpfe Gewalt etc. – auf das betroffene Tier. So kann z. B. der genaue Verlauf eines Geschosses im Tierkörper oft nur mit Hilfe des sachgerecht präparierten knöchernen Skelettes endgültig geklärt werden. Hierfür bedienen wir uns eines makroskopisch exakt rekonstruierten forensischen Modells, welches gerichtsverwertbar ist.

 

 

Wie oben angeführt waren bei Luchs 1) und 2) Verkehrsunfälle, d. h. Kollision mit Motorfahrzeugen, ursächlich für den Tod der beiden Tiere. Die Präparation des Skelettes des Luchswelpen gestaltete sich enorm schwierig, da zum einen der Hirnschädel durch den Anprall des Fahrzeuges in eine Unzahl winziger Fragmente zersplittert war, zum anderen wegen des zarten Alters (40 Tage) die Knochensubstanz erst sehr schwach mineralisiert war. Dass dieses zarte Skelett in langwieriger Arbeit sachgerecht rekonstruiert worden ist, spricht in hohem Maße für gediegene Arbeit an äußerst schwierigem Objekt.

 

 

 

Team Forensik R. Scharnhölz, V.A.E. Zimmermann

 

 


 

Abgesehen von den SSS-Todesfällen, die natürlich in keiner Statistik auftauchen, gehören bei Wolf und Luchs letale Verkehrsunfälle zu den häufigsten Abgangsursachen. Aber nicht nur diese beiden Arten leiden durch den Straßenverkehr, vor allem durch zu schnelles Fahren. Über einer Geschwindigkeit, die im Bereich 50 bis 70 km/h liegen dürfte, können die meisten Säugetiere die Geschwindigkeit nicht mehr einschätzen. Um das, was unter Wildunfällen subsumiert wird, deutlich zu mindern, gibt es nur eine Option: Strikte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Straßen mit regelmäßigem Wildwechsel. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h käme beiden, Verkehrsteilnehmer und Tier, zu Gute.