Sie finden ein totes Tier - was tun?

Leitlinien zum Totfund artgeschützter Tiere, sowie größerer, jagdbarer Tiere

Verständigen sie telefonisch umgehend die Polizei

 

 

 

  1. Notieren sie sich den Namen des Beamten mit Ortsangabe und Uhrzeit.

  2. Folgen sie genau den telefonischen Anweisungen des Polizeibeamten.

  3. Versuchen sie so lange in der Nähe des Fundortes zu verbleiben, bis die Polizei eintrifft.

  4. Versuchen sie Zeugen anzusprechen. Versuchen sie sich Namen zu notieren.

  5. Wenn möglich weisen sie die Beamten vor Ort kurz ein.

Die Polizei leitet alle erforderlichen Schritte ein und informiert die zuständigen Behörden und Amtsvertreter.

 

 

 

Hilfsprogramm für die Spurensicherung bei Totfunden artgeschützter Tiere für Polizei u.a. Behördenvertreter

 

Handlungsempfehlungen:

 

  1. Versuchen Sie aus der Nähe das Tier zu bestimmen.

  2. Berühren sie das Tier nicht.

  3. Machen sie von allen Seiten Fotos des Exemplars.

  4. Überprüfen sie ob Fußspuren von Menschen zum - oder weg vom Fundort führen. Dokumentieren sie diese mit Fotos.

  5. Versuchen sie zu bestimmen ob das Exemplar schon länger am Fundort liegt (Geruch, sichtbare Zersetzung des Körpers)

  6. Stellen sie fest ob eventuell Spuren des Tieres an der unmittelbaren Fundstelle gesichtet und dokumentiert werden können.

  7. Machen sie Fotos der eventuellen Spuren des Exemplars und dokumentieren sie fotografisch aus welcher Richtung die Spuren kommen.

  8. Wenn sie eine Schussverletzung oder Blut am Körper des Exemplars feststellen, halten sie die Situation mit mehreren Aufnahmen, auch Nahaufnahmen fest.

  9. Markieren sie die genaue Fundstelle (Liegeposition) des toten Tieres und dokumentieren dies mit Fotos. Wichtig: Da später eventuell ein Projektil gesucht werden müsste.

  10. Das Exemplar sollte mit Schutzhandschuhen in einen verschließbaren Leichensack gelegt werden zwecks Abtransport zur Untersuchung.

  11. Wenn das Exemplar entfernt worden ist, halten sie die Liegestelle noch einmal fotografisch fest.

 

 

 

Das Exemplar sollte umgehend einer hierfür vorgesehenen Untersuchung zugeführt werden.

 

 

 

Wir unterstützen Sie als Behördenbeauftragte bei Ihren Ermittlungen und erstellen gerichtsbelastbare Gutachten zur Todesursache von Wildtieren.


Team Zootomie/Forensik 

 

V.A.E. Zimmermann
Dr. Reinhard Scharnhölz